Zollregeln für Reisemitbringsel: Was ist zu beachten?
Reisemitbringsel unterliegen verschiedenen Zollregeln, unabhängig von der Art der Ware. Rückkehrer aus anderen EU-Ländern müssen in der Regel persönliche Gegenstände nicht deklarieren, es gibt jedoch Einschränkungen für Genussmittel. Der Zoll bietet auf seiner Website einen Abgabenrechner für den Reiseverkehr. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern gelten Beschränkungen für Tabak, Alkohol und andere Waren. Der Wert der Waren ist entscheidend, und es gibt Freigrenzen für verschiedene Verkehrsmittel. Ab einer bestimmten Menge geht der Zoll davon aus, dass die Waren für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Es lohnt sich also zu prüfen, bis zu welcher Menge die Waren problemlos transportiert werden können. Flug- und Seereisende können Waren im Wert von bis zu 430 Euro kostenlos einführen. Wer mit anderen Verkehrsmitteln reist, zum Beispiel mit dem Auto, kann Waren im Wert von bis zu 300 Euro mitnehmen. Überschreitungen führen zu Einfuhrabgaben, die bei der Zollstelle mündlich anzumelden sind, wobei Kaufbelege aufbewahrt werden sollten
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