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Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Quelle: SAT.1 BAYERN (Glomex)

AfD-Klage abgewiesen - das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die AfD in Bayern als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Begründet wurde das Urteil vor allem mit ausländerfeindlichen Äußerungen.

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