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Warum Erben jetzt beim Hausverkauf aufatmen können

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Finanzämter dürfen für den Verkauf einer Immobilie, welche zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehört, keine Einkommensteuer mehr verlangen. Selbst dann nicht, wenn diese Immobilie von einem der Erben den anderen abgekauft und innerhalb der 10-Jahres-Frist für private Verkäufe veräußert wurde.

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